Dr.Kranzhoff

4. Februar 2024

e-Rezept und e-AU

letzte Aktualisierung 18.02.2024
Seit einem Jahr gibt es bereits bei uns die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (e-AU). Mit Beginn das Jahres 2024 führen wir schrittweise das elektronische Rezept (e-Rezept) bei uns  ein.

Hier erfahren Sie, wie das funktioniert und wie Sie beides ganz einfach nutzen können.

 

 

  e-AU
(betrifft nur Kassenpatienten)

  e-Rezept
(betrifft nur Kassenpatienten)

Sie erhalten bei einer Krankschreibung nur noch die Papierkopie für Ihre Unterlagen. Krankenkasse und Arbeitgeber greifen auf die von uns elektronisch erstellte AU über das Internet zu. Sie als Patient müssen nichts mehr mit der Post verschicken oder abgeben. Sie sollten Ihren Arbeitgeber lediglich kurz und formlos informieren, dass sie krank geschrieben sind (Telefon, SMS, Mail, WhatsAPP etc.). Der Arbeitgeber lädt sich dann die für ihn relevanten Unterlagen über ein spezielles Portal, das alle Arbeitgeber verpflichtend haben müssen. Selbstverständlich übermitteln wir an den Arbeitgeber keine Diagnosen oder medizinische Daten. Die Krankenkasse erhält ab dem ersten Krankheitstag automatisch eine Nachricht über Ihre Erkrankung, darunter immer für uns verpflichtend die Diagnose.

 

 

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Das elektronische Rezept nimmt einen ähnlichen Weg, wie die e-AU. Wir senden das Rezept in eine geschützte Ablage im Internet, auf die die Krankenkasse und die Apotheken online zugreifen können. Um das eRezept einzulösen, gehen Sie in eine beliebige Apotheke und weisen sich mit Ihrer Gesundheitskarte aus. Dort erhalten Sie dann ohne Papiervorlage Ihre Medikamente. Es ist keine spezielle APP erforderlich. Wir haben begonnen, dass zuerst Wiederholungsrezepte, die Sie telefonisch und über unseren Anrufbeantworter anfordern können, als eRezept verordnet werden. Sie können die bestellten Medikamente dann am nächsten Werktag in Ihrer Apotheke abholen. Zug um Zug werden wir in den nächsten Wochen alle Kassenrezepte elektronisch ausstellen.

Seit Februar 2024 werden alle Kassenrezepte nur noch als eRezept ausgestellt. Sie können nach dem Arztbesuch einfach in die Apotheke gehen. Ihr Arzt hat das Rezept dann bereits an die Apotheke gesendet. In der Apotheke können Sie dann Ihr Medikament  abholen, ohne dass Sie ein Papierrezept vorlegen müssen. Sie benötigen nur Ihre Versichertenkarte.

 

 

Trotzdem müssen auch weiterhin alle Kassenpatienten wie bisher einmal im Quartal Ihrer Gesundheitskarte bei uns einlesen lassen, sonst können wir kein e-Rezept oder eine e-AU ausstellen.

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