Hausarztzentrum

7. April 2019

Checkup 35 nur noch alle 3 Jahre – deshalb: wechseln Sie jetzt in den Hausarztvertrag !

Der gemeinsame Bundesausschuss hat entschieden, den bisher alle zwei Jahre angebotenen CHECKUP 35 für Kassenpatienten nun nur noch alle drei Jahre zu gestatten.
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Die Kassenärztliche Vereinigung Westfalen Lippe hat mit Beschluss vom 29.03.2019 den o.g. Beschluss umgesetzt und festgelegt, dass kurzfristig ab dem 01.04.2019 dieses 3-jährige Intervall rückwirkend ab 2017 gelten soll.

Dies bedeutet, dass Kassenpatienten, deren letzter Checkup 2017 durchgeführt wurde, erst wieder 2020 einen Checkup bekommen dürfen. Diese kurzfristige Beschlussfassung und späte Information aller Betroffenen, hat dazu geführt, dass wir bereits vergebene Vorsorgetermine leider wieder absagen müssen.

Was können Sie nun tun?

Wir nehmen diese für Ärzte und Patienten gleichermaßen unerfreuliche  Entwicklung zum Anlass, erneut auf die HAUSARZTVERTRÄGE mit verbessertem Leistungsumfang hinzuweisen, die alle guten Krankenkassen ihren Versicherten ohne Beitragsänderung anbieten. Dazu müssen Sie nur einmalig bei uns eine Datenschutzerklärung unterzeichnen.

In diesem HAUSARZTVERTRAG bieten wir Ihnen u.a. neben verbesserten diagnostischen Leistungen und der Samstagssprechstunde  einen sogar jährlichen Vitalcheck an.

Darüberhinaus sind die gesetzlichen Kassen seit dem 1.4.2019 mit §53 TSVG (Terminservice und Versorgungsgesetz) verpflichtet worden, 50% der Minderausgaben oder Mehreinnahmen der Kassen wieder an die Patienten zurückzuerstatten, sofern sie am HAUSARZTVERTRAG teilnehmen. Die Teilnahme am Hausarztvertrag kann Ihnen damit neben verbesserter medizinischer Versorgung sogar Geld sparen.

Sprechen Sie uns an! Ihre Gesundheit ist uns wichtig!
Nehmen Sie am HAUSARZTVERTRAG teil! 

 

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