Häufig gestellte Fragenschnell und übersichtlich beantwortet

Sie haben eine Frage zu Rezeptbestellungen, Terminvereinbarungen oder unseren Leistungen? Auf dieser Seite haben wir die häufigsten Anliegen für Sie zusammengestellt – klar, kompakt und jederzeit abrufbar. Bitte werfen Sie vor einem Anruf oder einer E-Mail einen Blick in diese Übersicht – viele Antworten finden Sie hier bereits auf einen Blick.

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Sa.
09:00 – 11:00 Uhr

(Samstag nur mit Hausarztvertrag / Privatpatienten)

Häufigste FragenDiese Fragen werden uns am häufigsten gestellt

 Bei Verdacht auf Herzinfarkt oder Schlaganfall rufen Sie SOFORT den Notarzt unter 112 an! Verlieren Sie keine kostbare Zeit und versuchen Sie nicht in die Praxis zu kommen. Jede Minute zählt dann für die Akutversorgung im Krankenhaus! 

Wir versorgen sowohl Patienten mit akutem, zeitnahem Behandlungsbedarf und führen auch planbare Untersuchungen und Beratungen mit Terminvereinbarungen durch. Anders als z.B. beim Augenarzt, können wir nicht sämtliche Patientenkontakte mit Terminen planen, da wir aufgrund unvorhersehbarer Erkrankungen oder Problemen nach medizinischen Dringlichkeit auch ungeplant Behandlungen ermöglichen müssen.

Wenn es nicht ganz so dringend ist, rufen Sie an, damit wir Ihnen sagen können, wann Sie am besten noch am selben Tag kommen können.

Details zur Terminen finden Sie auf der Hauptseite  und bei besonderen Sprechzeiten an Feier- oder Brückentagen unter der Rubrik Aktuelles

Selbstverständlich steht bei uns Hygiene zum Schutz unserer Patienten aber auch unserer Mitarbeiter an vorderer Stelle. Weit über die gesetzlichen Vorgaben hinaus haben wir strenge Hygiene Standards etabliert, die durch unsere regelmäßig geschulten Hygienebeauftragten wie auch bei regelmäßigen Audits im Rahmen der Zertifizierungsprozesse und durch betriebsärztliche Begehungen kontrolliert werden.

Am Eingang unserer Praxis und an allen Handwaschplätzen können Sie sich an einem Desinfektionsmittelspender die Hände desinfizieren oder an den Waschbecken die Hände mit antiseptischer medizinischer Seife waschen. Wenn Sie selbst einen Atemwegsinfekt haben könnten und ansteckend sein können oder ein geschwächtes Immunsystem haben, empfehlen wir Ihnen die Praxis mit einem Mundnaseschutz zu betreten. Idealerweise verwenden Sie dabei zu Ihrem Schutz und mit Rücksicht auf andere gefährdete Patienten eine FFP2 Maske.

  1. Hat das Hausarztzentrum eine Mittagspause?
    Nein. Wir haben an allen Tagen für die gesamte Öffnungszeit durchgehend, ohne Pause geöffnet.
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  2. Hat das Hausarztzentrum Betriebsferien?
    Nein, wir haben an nahezu allen Werktagen ohne Betriebsferien geöffnet.  An Sonn- und Feiertagen haben wir regelhaft geschlossen.
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  3. Was tun wenn die Praxis einmal geschlossen hat?
    Bei akuten Notfällen wenden Sie sich an den hausärztlichen Notdienst in Bochum. Entweder über die kostenlose Telefonnummer  bundesweit ohne Vorwahl  116 117 oder in der nächstgelegenen Notdienstpraxis im katholischen Klinikum, Gudrunstrasse 56, Bochum.
    .
  4. Gibt es auch am Samstag eine Sprechstunde?
    Ja, Samstags von 9-11h. Diese ist allerdings ausschließlich den Patienten unserer Praxis vorbehalten und ersetzt nicht ärztlichen Notdienst am Wochenende.  Im Übrigen ist die Samstagssprechstunde für Patienten die am  Hausarztprogramm teilnehmen und Privatpatienten reserviert. Wir behalten uns vor, Patienten die nicht unter diese beiden Kategorien fallen, Samstags nicht zu behandeln.
    .
  5. Kann ich Termine für die Samstagssprechstunde vereinbaren?
    Samstags führen wir ausschließlich Akutbehandlungen durch und haben Samstags keine Terminsprechstunde.
  1. Für welche Leistungen benötige ich einen Termin?
    Alle Vorsorgeuntersuchungen, Blutentnahmen, Impfberatungen (insbesondere Reiseimpfberatungen), Endoskopische Untersuchungen, Technische Untersuchungen (Ultraschall,EKG, Langzeitmessungen, Lungen oder Herzuntersuchungen).
    .
  2. Kann ich ohne langfristige Terminvergabe kommen?
    Alle akuten  Erkrankungen, Verbandwechsel, Wundkontrollen, Impfungen (nach vorheriger  Beratung), Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen.
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  3. Kann ich auch online Termine buchen?
    Aktuell können Sie ausschließlich für kurze Angelegenheiten von maximal 15 Minuten bei unserer  Termed Online  Portal Akuttermine buchen.
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  4. Was ist, wenn ich am selben Tag noch zum Arzt möchte?
    Falls Sie unbedingt am selben Tag noch zum Arzt müssen, können Sie sich telefonisch nach dem am besten geeigneten  Zeitraum im Laufe des Tages erkundigen. Bei akuten Problemen kümmern wir uns, wenn irgend möglich, noch am am selben  Tag um Sie. Wir bitten Sie in Ihrem Interesse dabei u.U. auch schon mal um etwas Geduld.
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  5. Ich wurde aus dem Krankenhaus entlassen. Muss ich sofort zum Arzt?
    Nein. Das Krankenhaus muss Sie solange mit Allem (Medikamente, Verbände, Gehstützen, etc) versorgen, bis der Hausarzt die Versorgung übernehmen kann. Bei Feiertagen und am Wochenende gilt das für mehrere Tage. Dies kann für bis zu 14 Tage (poststationär) gelten.
    Beachten Sie, dass der Entlassungstag nach einem Krankenhausaufenthalt bei gesetzlich Versicherten noch zur stationären Versorgung gehört. Wir dürfen in dieser Situation frühestens am nächsten Arbeitstag aktiv werden.

Bei Verdacht auf Herzinfarkt oder Schlaganfall rufen Sie stets SOFORT den Notarzt unter 112 an! Verlieren Sie keine kostbare Zeit und versuchen Sie nicht in die Praxis zu kommen. Jede Minute zählt dann für die Akutversorgung im Krankenhaus!

Wichtige Dinge, die Sie über die ePA vielleicht noch nicht wussten

Seit dem 29. April 2025 wurde die elektronische Patientenakte (ePA) für alle gesetzlich Versicherten eingeführt. Dazu erhalten Patienten von ihrer Krankenkasse eine App. Ärzte und Patienten sollen dann Befunde und Medikationspläne in die Akte im Internet hochladen.

Doch die Einführung der ePA stößt sowohl auf Zustimmung als auch auf Kritik.

 

Der Anspruch der elektronischen Patientenakte:

1. Verbesserte Behandlungsqualität

Durch die zentrale Speicherung medizinischer Daten sollen Ärzte schneller auf Informationen zugreifen können. Dies soll gezieltere Diagnostik und Therapie ermöglichen, Doppeluntersuchungen reduzieren und Risiken vermindern.

2. Stärkung der Patientenautonomie

Patienten erhalten über die ePA-App ihrer Krankenkasse einen umfassenden Überblick über ihre Gesundheitsdaten (Diagnosen, Abrechnungsdaten). Dies soll Transparenz fördern. 

3. Entlastung des Gesundheitssystems

Die Digitalisierung medizinischer Dokumente soll den administrativen Aufwand in Praxen und Kliniken verringern. Langfristig sollen dadurch Kosten eingespart und Ressourcen effizienter genutzt werden.


Risiken und der wenig bekannte eigentliche Zweck der ePA

1. Die ePA ist nicht neu!
Sie wurde bereits 2001 eingeführt. Damals musste man sich als Patient explizit dafür entscheiden und die Nutzung bei der Kasse selbst beantragen (Opt-in). Wegen geringer Teilnahme, wurde das Teilnahmeprinzip 2024 dann geändert. Jeder Patient nimmt jetzt automatisch teil, es sei denn er widerspricht ausdrücklich (Opt-out). Die Kassen und das Bundesgesundheitsministerium haben ein großes Interesse an diesen Gesundheitsdaten.   

2. Digitalisierung verringert nicht Arbeitsaufwand:

So wie seinerzeit der Computer nicht das papierlose Büro zur Folge hatte, bringt die ePA nicht wie behauptet weniger Arbeit, sondern erheblichen Mehraufwand bei allen Beteiligten, vor allem aber in den Arztpraxen und Kliniken. Zeit, die der Patientenversorgung nicht zur Verfügung steht.  

3. Sicherheitsbedenken

Die zentrale Speicherung sensibler Gesundheitsdaten birgt hohe Risiken. Gespeicherte Daten sind niemals absolut sicher. Datenlecks und Hackerangriffe sind real und nehmen zu. Auf die Meldungen von Sicherheitslücken die z.B. der CHAOS Computerclub in Hamburg aufgedeckt und gemeldet hat, wurde offiziell nie reagiert.   

4. Zugriffsrechte
Patienten können nicht individuell festlegen, wer Zugriff auf bestimmte Dokumente bekommt. Zahnarzt oder Apotheker können zum Beispiel Befunde oder Diagnosen des Psychiaters einsehen. 

5. Digitale Kluft

Für die Nutzung der ePA ist ein Computer mit Scanner oder Smartphone Voraussetzung. Patienten sollen Befunde selbst scannen und hochladen. Senioren oder sozial benachteiligte Gruppen sind dadurch von der Teilnahme ausgeschlossen. Lediglich Diagnosen und Abrechnungsdaten werden automatisch gespeichert. Patienten sollen zudem Abrechnungsdaten und Diagnosen der behandelnden Ärzte einsehen und kontrollieren können. Dies kann das Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patient empfindlich stören.

6. Was passiert mit Ihren Daten? 

Die erhobenen umfangreichen Daten sind wertvoll. Industrie, Krankenkassen, Gesundheitsministerium (BMG) haben ein immenses Interesse daran. Sie dürfen offiziell „zu Forschungszwecken“ ausgewertet werden. Warum sonst, wird derart dafür geworben und warum ist wohl das Opt-in Modell durch Opt-out, also ein automatische Teilnahme, ersetzt worden? 

Wenig bekannt ist, dass Ihre Gesundheitsdaten zu Forschungszwecken (an die Industrie) weitergegeben werden dürfen. Das kann auch Weitergabe gegen eine Geldzahlung bedeuten, also verkaufen. Sie sollen zwar „pseudonymisiert“ werden (Name, Adresse werden durch Nummern ersetzt), es ist aber weiterhin möglich, den Patienten „bei berechtigtem gesundheitlichen Interesse“  wieder zurückzuverfolgen. Die Daten werden also nicht wirklich anonym weitergegeben! Es ist somit denkbar, dass Erlöse aus dem Datenverkauf genutzt werden, um die Krankenkassenbeiträge niedriger zu halten.


Fazit:

Die Digitalisierung und zentrale Speicherung von Gesundheitsdaten wird sinnvoll und hilfreich sein. Die großen Datenmengen wecken allerdings große Begehrlichkeiten. Es ist durchaus denkbar, dass zukünftig z.B. Versicherungen Zugriff auf diese Daten vor Vertragsabschluss einfordern. Die Kommunikation darüber, was mit Ihren gespeicherten Gesundheitsdaten jetzt und zukünftig geschieht ist noch unzureichend. Jeder muss nach reiflicher Überlegung selbst entscheiden können, ob er schon jetzt an der ePA teilnimmt oder noch wartet, bis die Rahmenbedingungen zum Schutz Ihrer Daten besser geregelt sind.  Wer die ePA in der gesetzlichen Krankenkasse jetzt bereits nutzen möchte, nimmt automatisch daran teil und muss weiter nichts tun. Wer sich das noch überlegen möchte oder zunächst oderspäter nicht teilnehmen möchte, kann jederzeit auf verschiedenen Wegen bei seiner Krankenkasse die Nutzung der ePA widerrufen (Opt-Out). Dies ist jederzeit möglich, auch wenn schon eine Akte mit Daten besteht. Bei Widerruf werden die bisherige Daten aus der ePA gelöscht.

Die Digitalisierung im Gesundheitswesen kann grundsätzlich eine gute Sache werden und man wird sich langfristig dieser Technik nicht verschließen können, aber der Weg zu einer für alle Seiten zufriedenstellenden digitalen Gesundheitsakte wird noch lang und steinig sein!

Quellen / weiterführende Literatur:

https://www.bundesgesundheitsministerium.de/themen/digitalisierung/daten-fuer-die-forschung-und-versorgung.html 

IFUN.de Patientenakte

https://www.zdfheute.de/ratgeber/gesundheit/elektronische-patientenakte-krankenkasse-lauterbach-100.html?

https://de.m.wikipedia.org/wiki/Elektronische_Gesundheitsakte?

https://www.welt.de/gesundheit/article254226066/Elektronische-Patientenakte-Pro-und-Contra-der-digitalen-Patientenakte.html?

https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/gesundheit-pflege/krankenversicherung/elektronische-patientenakte-epa-digitale-patientenakte-fuer-alle-kommt-57223?

zu den Quellen: SCAN

Weitere Fragen

  1. Welche Impfungen benötige ich?
    Wir beraten Sie anhand Ihrer bisherigen Impfungen, Ihren gesundheitlichen Risikofaktoren, Alter und Vorerkrankungen in einer individuellen Impfberatung auf Basis der STIKO Empfehlungen des Robert-Koch Institutes (RKI) , welche Impfungen für Sie sinnvoll sind und wann vorhandene Impfungen wieder aufgefrischt werden sollten. Dafür benötigen wir unbedingt alle alten Impfausweise. Egal wie alt und egal in welchem Zustand. Impfempfehlungen sind immer individuell angepasst.
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  2. Muss ich einen gelben Impfausweis haben?
    Nein. Die Farbe und das Alter des Impfausweises spielen keine Rolle. Jeder Impfausweis ist ein wichtiges, einzigartiges Dokument. Deshalb können Impfungen auch nicht von einem alten Ausweis in einen anderen übertragen werden. Wir erfassen alle Impfdaten aus sämtlichen Ihrer Impfausweise und archivieren diese in einer speziellen Software ind Ihrer Praxisakte.  So haben Sie bei uns von allen von uns erfassen oder durchgeführten Impfungen bei uns eine Sicherungskopie. Impfausweise gegen häufig verloren oder werden irgendwann unleserlich.
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  3. Wie wird eine Impfberatung durchgeführt?
    Impfberatungen finden grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung statt. In der Regel erfolgt dies im Rahmen der Gesundheitsuntersuchung (CHECKUP35). Wir ermitteln und dokumentieren dabei Ihren Impfstatus und die Impfempfehlungen in unserer Impfsoftware.  Bringen Sie dazu möglichst zu Vorsorgeuntersuchungen immer Ihre Impfausweise mit. Sie erhalten von uns im Anschluss an die Beratung einen Ausdruck Ihres Impfstatus mit allen Empfehlungen und Auffrischungsdaten, also Informationen, die Sie im klassischen Impfausweis nicht finden. Auf Wunsch speichern wir Ihren Impfstatus in Ihrer elektronischen Patientenakte (ePA – bislang nur für Kassenpatienten). Sie können auch die kostenlose Impfpass.de APP für Ihr Smartphone herunterladen und mit unserer Praxis koppeln.
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  4. Wer bezahlt meine Impfungen?
    Die Kosten aller von der STIKO für Deutschland empfohlenen Impfungen werden, sofern Sie bei Ihnen sinnvoll sind, von allen Kostenträgern übernommen. Übernommen sowohl die Beratung als auch die Impfung selbst und vor Allem die z.T.  hohen Impfstoffkosten (Impfungen gegen Gürtelrose Impfstoff: ca. 750 EURO). Ausgenommen sind berufliche Impfungen. Diese sind vom Betriebsarzt durchzuführen oder der Arbeitgeber muss die Kosten übernehmen.
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  5. Welche Impfungen brauche ich bei Fernreisen?
    Wir sind qualifiziert für Reiseimpfberatungen und Reiseimpfungen. Allerdings benötigen Sie dafür immer einen Termin und müssen uns vorab mitteilen, was Ihre Reiseziele sind, wann Sie reisen und wie sie reisen (Hotel, Trecking, Langzeit, ..) damit wir uns vorbereiten können. Auch dabei unbedingt alle Impfausweise mitbringen. Reiseimpfberatungen sollten. so früh wie möglich vor einer Reise durchgeführt werden, da Impfungen z.T. länger brauchen, bis sie wirken und man kann nicht alle Impfungen gleichzeitig machen. 2-3 Monate vor Reiseantritt wäre optimal.
    Reiseimpfberatungen sind immer eine Selbstzahlerleistung und werden immer nach GOÄ privat liquidiert.  Viele gesetzliche Kassen übernehmen in der Regel die Impfstoffkosten. Jede Kasse handhabt das etwas anders (fragen Sie uns!). Im Anschluss unserer Reiseimpfberatung erhalten Sie immer auch einen ausführlichen  Reisebrief mit Informationen zu den erforderlichen Impfungen und weiteren gesundheitlichen Risiken und wichtigen Informationen zum Reiseziel (Botschaft, nicht impfbare Risiken, Reisewarnungen etc.). Lediglich Gelbfieberimpfungen dürfen wir aufgrund von WHO Bestimmungen in unserer Praxis nicht durchführen.

Sie können auf unserem Kundenparkplatz des Gesundheitshauses vor dem Haus während der Zeit des Arzt- oder Apothekenbesuches kostenlos parken. Dieser Parkplatz ist ausschließlich für Besucher des Gesundheitshauses reserviert!

Ein spezieller Parkplatz vor unserem Haus ist für Menschen mit einem Schwerbehindertenparkausweis reserviert und deutlich entsprechend gekennzeichnet. Sollte auf unserem Patientenparkplatz einmal kein Platz frei sein, weichen Sie auf Parkraum in der Umgebung des Gesundheitshauses aus.

Selbstverständlich steht bei uns Hygiene zum Schutz unserer Patienten aber auch unserer Mitarbeiter an vorderer Stelle. Weit über die gesetzlichen Vorgaben hinaus haben wir strenge Hygiene Standards etabliert, die durch unsere regelmäßig geschulten Hygienebeauftragten wie auch bei regelmäßigen Audits im Rahmen der Zertifizierungsprozesse und durch betriebsärztliche Begehungen kontrolliert werden.

Am Eingang unserer Praxis und an allen Handwaschplätzen können Sie sich an einem Desinfektionsmittelspender die Hände desinfizieren oder an den Waschbecken die Hände mit antiseptischer medizinischer Seife waschen. Wenn Sie selbst einen Atemwegsinfekt haben könnten und ansteckend sein können oder ein geschwächtes Immunsystem haben, empfehlen wir Ihnen die Praxis mit einem Mundnaseschutz zu betreten. Idealerweise verwenden Sie dabei zu Ihrem Schutz und mit Rücksicht auf andere gefährdete Patienten eine FFP2 Maske.

 Bei Verdacht auf Herzinfarkt oder Schlaganfall rufen Sie SOFORT den Notarzt unter 112 an! Verlieren Sie keine kostbare Zeit und versuchen Sie nicht in die Praxis zu kommen. Jede Minute zählt dann für die Akutversorgung im Krankenhaus! 

Wir versorgen sowohl Patienten mit akutem, zeitnahem Behandlungsbedarf und führen auch planbare Untersuchungen und Beratungen mit Terminvereinbarungen durch. Anders als z.B. beim Augenarzt, können wir nicht sämtliche Patientenkontakte mit Terminen planen, da wir aufgrund unvorhersehbarer Erkrankungen oder Problemen nach medizinischen Dringlichkeit auch ungeplant Behandlungen ermöglichen müssen.

Wenn es nicht ganz so dringend ist, rufen Sie an, damit wir Ihnen sagen können, wann Sie am besten noch am selben Tag kommen können.

Details zur Terminen finden Sie auf der Hauptseite  und bei besonderen Sprechzeiten an Feier- oder Brückentagen unter der Rubrik Aktuelles

  1. Für welche Leistungen benötige ich einen Termin?
    Alle Vorsorgeuntersuchungen, Blutentnahmen, Impfberatungen (insbesondere Reiseimpfberatungen), Endoskopische Untersuchungen, Technische Untersuchungen (Ultraschall,EKG, Langzeitmessungen, Lungen oder Herzuntersuchungen).
    .
  2. Kann ich ohne langfristige Terminvergabe kommen?
    Alle akuten  Erkrankungen, Verbandwechsel, Wundkontrollen, Impfungen (nach vorheriger  Beratung), Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen.
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  3. Kann ich auch online Termine buchen?
    Aktuell können Sie ausschließlich für kurze Angelegenheiten von maximal 15 Minuten bei unserer  Termed Online  Portal Akuttermine buchen.
    .
  4. Was ist, wenn ich am selben Tag noch zum Arzt möchte?
    Falls Sie unbedingt am selben Tag noch zum Arzt müssen, können Sie sich telefonisch nach dem am besten geeigneten  Zeitraum im Laufe des Tages erkundigen. Bei akuten Problemen kümmern wir uns, wenn irgend möglich, noch am am selben  Tag um Sie. Wir bitten Sie in Ihrem Interesse dabei u.U. auch schon mal um etwas Geduld.
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  5. Ich wurde aus dem Krankenhaus entlassen. Muss ich sofort zum Arzt?
    Nein. Das Krankenhaus muss Sie solange mit Allem (Medikamente, Verbände, Gehstützen, etc) versorgen, bis der Hausarzt die Versorgung übernehmen kann. Bei Feiertagen und am Wochenende gilt das für mehrere Tage. Dies kann für bis zu 14 Tage (poststationär) gelten.
    Beachten Sie, dass der Entlassungstag nach einem Krankenhausaufenthalt bei gesetzlich Versicherten noch zur stationären Versorgung gehört. Wir dürfen in dieser Situation frühestens am nächsten Arbeitstag aktiv werden.

Bei Verdacht auf Herzinfarkt oder Schlaganfall rufen Sie stets SOFORT den Notarzt unter 112 an! Verlieren Sie keine kostbare Zeit und versuchen Sie nicht in die Praxis zu kommen. Jede Minute zählt dann für die Akutversorgung im Krankenhaus!

  1. Hat das Hausarztzentrum eine Mittagspause?
    Nein. Wir haben an allen Tagen für die gesamte Öffnungszeit durchgehend, ohne Pause geöffnet.
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  2. Hat das Hausarztzentrum Betriebsferien?
    Nein, wir haben an nahezu allen Werktagen ohne Betriebsferien geöffnet.  An Sonn- und Feiertagen haben wir regelhaft geschlossen.
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  3. Was tun wenn die Praxis einmal geschlossen hat?
    Bei akuten Notfällen wenden Sie sich an den hausärztlichen Notdienst in Bochum. Entweder über die kostenlose Telefonnummer  bundesweit ohne Vorwahl  116 117 oder in der nächstgelegenen Notdienstpraxis im katholischen Klinikum, Gudrunstrasse 56, Bochum.
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  4. Gibt es auch am Samstag eine Sprechstunde?
    Ja, Samstags von 9-11h. Diese ist allerdings ausschließlich den Patienten unserer Praxis vorbehalten und ersetzt nicht ärztlichen Notdienst am Wochenende.  Im Übrigen ist die Samstagssprechstunde für Patienten die am  Hausarztprogramm teilnehmen und Privatpatienten reserviert. Wir behalten uns vor, Patienten die nicht unter diese beiden Kategorien fallen, Samstags nicht zu behandeln.
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  5. Kann ich Termine für die Samstagssprechstunde vereinbaren?
    Samstags führen wir ausschließlich Akutbehandlungen durch und haben Samstags keine Terminsprechstunde.

Wichtige Dinge, die Sie über die ePA vielleicht noch nicht wussten

Seit dem 29. April 2025 wurde die elektronische Patientenakte (ePA) für alle gesetzlich Versicherten eingeführt. Dazu erhalten Patienten von ihrer Krankenkasse eine App. Ärzte und Patienten sollen dann Befunde und Medikationspläne in die Akte im Internet hochladen.

Doch die Einführung der ePA stößt sowohl auf Zustimmung als auch auf Kritik.

 

Der Anspruch der elektronischen Patientenakte:

1. Verbesserte Behandlungsqualität

Durch die zentrale Speicherung medizinischer Daten sollen Ärzte schneller auf Informationen zugreifen können. Dies soll gezieltere Diagnostik und Therapie ermöglichen, Doppeluntersuchungen reduzieren und Risiken vermindern.

2. Stärkung der Patientenautonomie

Patienten erhalten über die ePA-App ihrer Krankenkasse einen umfassenden Überblick über ihre Gesundheitsdaten (Diagnosen, Abrechnungsdaten). Dies soll Transparenz fördern. 

3. Entlastung des Gesundheitssystems

Die Digitalisierung medizinischer Dokumente soll den administrativen Aufwand in Praxen und Kliniken verringern. Langfristig sollen dadurch Kosten eingespart und Ressourcen effizienter genutzt werden.


Risiken und der wenig bekannte eigentliche Zweck der ePA

1. Die ePA ist nicht neu!
Sie wurde bereits 2001 eingeführt. Damals musste man sich als Patient explizit dafür entscheiden und die Nutzung bei der Kasse selbst beantragen (Opt-in). Wegen geringer Teilnahme, wurde das Teilnahmeprinzip 2024 dann geändert. Jeder Patient nimmt jetzt automatisch teil, es sei denn er widerspricht ausdrücklich (Opt-out). Die Kassen und das Bundesgesundheitsministerium haben ein großes Interesse an diesen Gesundheitsdaten.   

2. Digitalisierung verringert nicht Arbeitsaufwand:

So wie seinerzeit der Computer nicht das papierlose Büro zur Folge hatte, bringt die ePA nicht wie behauptet weniger Arbeit, sondern erheblichen Mehraufwand bei allen Beteiligten, vor allem aber in den Arztpraxen und Kliniken. Zeit, die der Patientenversorgung nicht zur Verfügung steht.  

3. Sicherheitsbedenken

Die zentrale Speicherung sensibler Gesundheitsdaten birgt hohe Risiken. Gespeicherte Daten sind niemals absolut sicher. Datenlecks und Hackerangriffe sind real und nehmen zu. Auf die Meldungen von Sicherheitslücken die z.B. der CHAOS Computerclub in Hamburg aufgedeckt und gemeldet hat, wurde offiziell nie reagiert.   

4. Zugriffsrechte
Patienten können nicht individuell festlegen, wer Zugriff auf bestimmte Dokumente bekommt. Zahnarzt oder Apotheker können zum Beispiel Befunde oder Diagnosen des Psychiaters einsehen. 

5. Digitale Kluft

Für die Nutzung der ePA ist ein Computer mit Scanner oder Smartphone Voraussetzung. Patienten sollen Befunde selbst scannen und hochladen. Senioren oder sozial benachteiligte Gruppen sind dadurch von der Teilnahme ausgeschlossen. Lediglich Diagnosen und Abrechnungsdaten werden automatisch gespeichert. Patienten sollen zudem Abrechnungsdaten und Diagnosen der behandelnden Ärzte einsehen und kontrollieren können. Dies kann das Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patient empfindlich stören.

6. Was passiert mit Ihren Daten? 

Die erhobenen umfangreichen Daten sind wertvoll. Industrie, Krankenkassen, Gesundheitsministerium (BMG) haben ein immenses Interesse daran. Sie dürfen offiziell „zu Forschungszwecken“ ausgewertet werden. Warum sonst, wird derart dafür geworben und warum ist wohl das Opt-in Modell durch Opt-out, also ein automatische Teilnahme, ersetzt worden? 

Wenig bekannt ist, dass Ihre Gesundheitsdaten zu Forschungszwecken (an die Industrie) weitergegeben werden dürfen. Das kann auch Weitergabe gegen eine Geldzahlung bedeuten, also verkaufen. Sie sollen zwar „pseudonymisiert“ werden (Name, Adresse werden durch Nummern ersetzt), es ist aber weiterhin möglich, den Patienten „bei berechtigtem gesundheitlichen Interesse“  wieder zurückzuverfolgen. Die Daten werden also nicht wirklich anonym weitergegeben! Es ist somit denkbar, dass Erlöse aus dem Datenverkauf genutzt werden, um die Krankenkassenbeiträge niedriger zu halten.


Fazit:

Die Digitalisierung und zentrale Speicherung von Gesundheitsdaten wird sinnvoll und hilfreich sein. Die großen Datenmengen wecken allerdings große Begehrlichkeiten. Es ist durchaus denkbar, dass zukünftig z.B. Versicherungen Zugriff auf diese Daten vor Vertragsabschluss einfordern. Die Kommunikation darüber, was mit Ihren gespeicherten Gesundheitsdaten jetzt und zukünftig geschieht ist noch unzureichend. Jeder muss nach reiflicher Überlegung selbst entscheiden können, ob er schon jetzt an der ePA teilnimmt oder noch wartet, bis die Rahmenbedingungen zum Schutz Ihrer Daten besser geregelt sind.  Wer die ePA in der gesetzlichen Krankenkasse jetzt bereits nutzen möchte, nimmt automatisch daran teil und muss weiter nichts tun. Wer sich das noch überlegen möchte oder zunächst oderspäter nicht teilnehmen möchte, kann jederzeit auf verschiedenen Wegen bei seiner Krankenkasse die Nutzung der ePA widerrufen (Opt-Out). Dies ist jederzeit möglich, auch wenn schon eine Akte mit Daten besteht. Bei Widerruf werden die bisherige Daten aus der ePA gelöscht.

Die Digitalisierung im Gesundheitswesen kann grundsätzlich eine gute Sache werden und man wird sich langfristig dieser Technik nicht verschließen können, aber der Weg zu einer für alle Seiten zufriedenstellenden digitalen Gesundheitsakte wird noch lang und steinig sein!

Quellen / weiterführende Literatur:

https://www.bundesgesundheitsministerium.de/themen/digitalisierung/daten-fuer-die-forschung-und-versorgung.html 

IFUN.de Patientenakte

https://www.zdfheute.de/ratgeber/gesundheit/elektronische-patientenakte-krankenkasse-lauterbach-100.html?

https://de.m.wikipedia.org/wiki/Elektronische_Gesundheitsakte?

https://www.welt.de/gesundheit/article254226066/Elektronische-Patientenakte-Pro-und-Contra-der-digitalen-Patientenakte.html?

https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/gesundheit-pflege/krankenversicherung/elektronische-patientenakte-epa-digitale-patientenakte-fuer-alle-kommt-57223?

zu den Quellen: SCAN

Brauche ich einen Termin?

Bei akuten Erkrankungen  (z.B. Erkältung) können Sie gerne ohne eine Terminvereinbarung in unsere Praxis kommen. 

Für folgende Leistungen brauchen Sie einen Termin:

Akute Erkrankungen

Bei akuten Beschwerden rufen Sie gerne während der Öffnungszeiten an – wir planen Ihren Besuch so, dass Wartezeiten möglichst kurz bleiben.

Nutzen Sie auch gerne unser Online-Buchungssystem, um einen 15 minütigen Akut Termin zu buchen.

Samstag nur Hausarztvertrag / Privatpatienten

Die Samstagssprechstunde ist den Privat- und Hausarzt­programm-Patienten unserer Praxis vorbehalten. Sie ist kein Ersatz für den zentralen Notdienst.

Bitte haben Sie Verständnis, dass wir uns vorbehalten, Kassen­patienten, die einen anderen Hausarzt haben oder nicht in unser Hausarzt­programm eingeschrieben sind, am Samstag nicht zu behandeln.

Spezielle Öffnungszeiten

  • Sa 03.01.2026 – So 04.01.2026 geschlossen (Notdienst 116 117)

 

Der hausärztliche Notdienst ist in dieser Zeit ganztägig unter der kostenlosen Telefonnummer 116 117 (ohne Vorwahl) zu erreichen.

Die nächstgelegene Notdienstpraxis befindet sich am St. Josef Hospital in der Gudrunstraße 56, Bochum Mitte.