Gutachten, Atteste, ärztliche Bescheinigungen

InformationenGutachten, Atteste, ärztliche Bescheinigungen

Wir erstellen für unsere Patienten alle für die Kommunikation mit den Kostenträgern oder anderen Ärzten erforderlichen Dokumente.  Das umfasst Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen, Schulbescheinigungen, Ärztliche Atteste aller Art, Anfragen der Versorgungsämter im Schwerbehindertenrecht (Für Bochum ist in der Regel das Versorgungsamt Dortmund zuständig), Kur- oder Rentenanfragen, Impfbescheinigungen, Anfragen vor Abschluss von Versicherungen, Tauchtauglichkeitsatteste gemäß GTÜM und vieles mehr.

Auch Untersuchungen vor Abschluss einer privaten Krankenversicherung oder einer Lebensversicherung führen wir durch. Hier übernimmt in der Regel die jeweilige Versicherung die Kosten für die ärztliche Stellungnahme. Wir holen vor Ausstellung eines solchen Gutachtens immer eine Kostenzusage vom Versicherer ein.

 

Verkehrsmedizinische Untersuchungen oder Atteste zur Fahrtauglichkeit (PKW, LKW, Bus, etc) erstellen wir in der Regel nicht, da diese aus Haftungsgründen nur von spezialisierten Gebietsärzten erstellt werden dürfen (Arbeitsmediziner).

 

Die Kosten für Atteste oder Bescheinigungen werden in der Regel von den auftragsgebenden Kostenträgern übernommen, wenn Sie mit ärztlicher Behandlung in Zusammenhang steht. Es gibt aber auch eine Reihe von Anlässen, bei denen die Kosten für das Erstellen des jeweiligen Dokumentes vom Patienten selbst getragen werden müssen. So sind z.B. Kosten für Schulbescheinigungen immer vom Patienten, bzw. den Eltern selbst zu bezahlen. 

Erfragen Sie die Kostenübernahmeregelung im Zweifelsfall immer vor Beauftragung des Dokumentes!

 

Gutachten und Bescheinigungen sind Dokumente, die von Ärzten oder anderen Fachleuten ausgestellt werden. Ein Gutachten ist eine ausführliche Beurteilung zu einem bestimmten Thema, zum Beispiel zur Gesundheit oder zu einer Situation. Es wird oft für rechtliche oder medizinische Zwecke verwendet.

 

Eine Bescheinigung ist ein kürzeres Dokument, das bestätigt, dass etwas stimmt, zum Beispiel, dass jemand krank ist oder eine bestimmte Untersuchung gemacht wurde. Beide Dokumente helfen dabei, wichtige Informationen offiziell festzuhalten.

Häufig gestellte Fragen

Das ist je nach Bescheinigung und Zweck bzw. Auftraggeber des Attestes sehr unterschiedlich. Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen werden in aller Regel übernommen. Schulbescheinigungen ode Sportatteste grundsätzlich nicht. Wir sagen Ihnen das in der Regel, im Zweifel fragen Sie uns zu Ihrer Sicherheit VOR Erstellung des Attestes durch den Arzt.

Brauche ich einen Termin?

Bei akuten Erkrankungen  (z.B. Erkältung) können Sie gerne ohne eine Terminvereinbarung in unsere Praxis kommen. 

Für folgende Leistungen brauchen Sie einen Termin:

Akute Erkrankungen

Bei akuten Beschwerden rufen Sie gerne während der Öffnungszeiten an – wir planen Ihren Besuch so, dass Wartezeiten möglichst kurz bleiben.

Nutzen Sie auch gerne unser Online-Buchungssystem, um einen 15 minütigen Akut Termin zu buchen.

Samstag nur Hausarztvertrag / Privatpatienten

Die Samstagssprechstunde ist den Privat- und Hausarzt­programm-Patienten unserer Praxis vorbehalten. Sie ist kein Ersatz für den zentralen Notdienst.

Bitte haben Sie Verständnis, dass wir uns vorbehalten, Kassen­patienten, die einen anderen Hausarzt haben oder nicht in unser Hausarzt­programm eingeschrieben sind, am Samstag nicht zu behandeln.

Spezielle Öffnungszeiten

  • Sa 01.11.2025 – So 02.11.2025   geschlossen (Feiertag, Notdienst 116 117)
  • Mo 22.12.2025 – Di 23.12.2025 geschlossen (Weihnachten, Vertretung Praxis Dr. C. Meier)
  • Mo 22.12.2025 – So 28.12.2025 geschlossen (Weihnachten, Notdienst 116 117)
  • Sa 03.01.2026 – So 04.01.2026 geschlossen (Notdienst 116 117)

 

Der hausärztliche Notdienst ist in dieser Zeit ganztägig unter der kostenlosen Telefonnummer 116 117 (ohne Vorwahl) zu erreichen.

Die nächstgelegene Notdienstpraxis befindet sich am St. Josef Hospital in der Gudrunstraße 56, Bochum Mitte.