JugendschutzuntersuchungJugendliche, die eine Berufsausbildung / Beschäftigung vor Vollendung des 18. Lebensjahres antreten - Untersuchungsberechtigungsschein erforderlich

InformationenJugendschutzuntersuchung

Eine Jugenschutzuntersuchung ist eine Untersuchung, die durchgeführt wird, um sicherzustellen, dass Kinder und Jugendliche gesund sind und keine gesundheitlichen Risiken bestehen, die ihre Entwicklung oder Sicherheit beeinträchtigen könnten. Diese Untersuchungen finden oft im Rahmen der Schul- oder Jugendgesundheitsvorsorge statt. Dabei werden beispielsweise Körperwachstum, Entwicklung, Impfstatus und allgemeine Gesundheit geprüft. Ziel ist es, frühzeitig mögliche Probleme zu erkennen und zu behandeln, damit Kinder und Jugendliche bestmöglich unterstützt werden können.

 

Sie ist für Jugendliche, die eine Berufsausbildung oder eine Beschäftigung vor Vollendung des 18. Lebensjahres vorgeschrieben und wird von allen gesetzlichen Kassen übernommen. Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG §32ff)

Es soll verhindert werden, dass Jugendliche durch die  Beschäftigung gesundheitlichen Schaden erleiden. Es soll geprüft werden, ob sie körperlich den Anforderungen der geplanten Ausbildung gewachsen sein werden.

Es können Nachuntersuchungen erforderlich sein.

Für die Durchführung und Kostenübernahme ist ein sog. Untersuchungsberechtigungsschein erforderlich, der von den Eltern auch Online beantragt werden kann und zur Untersuchung mitzubringen ist.

Brauche ich einen Termin?

Bei akuten Erkrankungen  (z.B. Erkältung) können Sie gerne ohne eine Terminvereinbarung in unsere Praxis kommen. 

Für folgende Leistungen brauchen Sie einen Termin:

Akute Erkrankungen

Bei akuten Beschwerden rufen Sie gerne während der Öffnungszeiten an – wir planen Ihren Besuch so, dass Wartezeiten möglichst kurz bleiben.

Nutzen Sie auch gerne unser Online-Buchungssystem, um einen 15 minütigen Akut Termin zu buchen.

Samstag nur Hausarztvertrag / Privatpatienten

Die Samstagssprechstunde ist den Privat- und Hausarzt­programm-Patienten unserer Praxis vorbehalten. Sie ist kein Ersatz für den zentralen Notdienst.

Bitte haben Sie Verständnis, dass wir uns vorbehalten, Kassen­patienten, die einen anderen Hausarzt haben oder nicht in unser Hausarzt­programm eingeschrieben sind, am Samstag nicht zu behandeln.

Spezielle Öffnungszeiten

  • Sa 01.11.2025 – So 02.11.2025   geschlossen (Feiertag, Notdienst 116 117)
  • Mo 22.12.2025 – Di 23.12.2025 geschlossen (Weihnachten, Vertretung Praxis Dr. C. Meier)
  • Mo 22.12.2025 – So 28.12.2025 geschlossen (Weihnachten, Notdienst 116 117)
  • Sa 03.01.2026 – So 04.01.2026 geschlossen (Notdienst 116 117)

 

Der hausärztliche Notdienst ist in dieser Zeit ganztägig unter der kostenlosen Telefonnummer 116 117 (ohne Vorwahl) zu erreichen.

Die nächstgelegene Notdienstpraxis befindet sich am St. Josef Hospital in der Gudrunstraße 56, Bochum Mitte.